Fly & Froth
6. Juli 2026·von Mehmet Genco·8 Min Lesezeit

Website für Steuerberater: Was wirklich wichtig ist

Mandanten geben einer Kanzlei Einblick in ihre sensibelsten Finanzdaten – entsprechend hoch sind ihre Erwartungen an einen seriösen, vertrauenswürdigen ersten Eindruck im Netz. Eine Steuerberater-Website muss deshalb gleichzeitig professionell wirken, berufsrechtliche Pflichten erfüllen und DSGVO-konform sein. Dieser Artikel zeigt, worauf es dabei konkret ankommt.

Auf einen Blick

Was ist bei einer Website für Steuerberater und Kanzleien besonders wichtig?

Eine Kanzlei-Website muss Seriosität ausstrahlen (echte Fotos, klare Leistungsseiten), das Berufsrecht einhalten (keine berufswidrige Werbung, vollständiges Impressum nach § 5 DDG inkl. BOStB-Angaben) und DSGVO-konform sein. Dazu braucht sie lokale Sichtbarkeit bei Google, damit potenzielle Mandanten die Kanzlei überhaupt finden.

Moderner Schreibtisch einer Steuerkanzlei mit Laptop und geöffneter Kanzlei-Website – Fly & Froth

Wonach ein Mandant auf Ihrer Website tatsächlich sucht

Wer online einen Steuerberater sucht, sucht selten nach „Steuerberatung". Er sucht nach einer Situation: Ich mache mich selbstständig. Ich habe eine GmbH gegründet und brauche einen Jahresabschluss. Ich habe eine Immobilie geerbt. Ich habe eine Prüfungsanordnung im Briefkasten. Mein bisheriger Berater geht in den Ruhestand.

Die meisten Kanzlei-Websites beantworten diese Fragen nicht. Sie listen Fachbegriffe – „Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, betriebswirtschaftliche Beratung" – und überlassen es dem Besucher, sich selbst zuzuordnen. Genau an dieser Stelle springen Interessenten ab, und zwar nicht, weil die Kanzlei fachlich schwach wäre, sondern weil sie sich nicht angesprochen fühlen.

Der wirksamste Eingriff ist deshalb kein Designthema, sondern ein Strukturthema: eine eigene Seite pro Mandantensituation statt einer einzigen Leistungsliste. „Steuerberatung für Existenzgründer", „Steuerberatung für Ärzte", „Unternehmensnachfolge", „Erbschaft und Schenkung". Jede dieser Seiten beantwortet drei Fragen – für wen ist das, was passiert konkret, wie läuft der erste Schritt ab. Das hilft dem Menschen und nebenbei auch der Auffindbarkeit, weil genau so gesucht wird.

Der zweite häufig unterschätzte Punkt ist die Kapazitätsfrage. Viele Kanzleien nehmen gar keine neuen Mandate an oder nur in bestimmten Segmenten. Wer das offen auf die Website schreibt („Wir nehmen derzeit Mandate im Bereich … an"), verliert nichts, sondern spart sich Anfragen, die ohnehin abgesagt werden müssten – und wirkt souverän statt verschlossen.

Berufsrecht: die Grenze verläuft bei der Aussage, nicht beim Design

Dass berufswidrige Werbung nach § 57 StBerG unzulässig ist, wissen die meisten. In der Praxis scheitert es selten am groben Verstoß, sondern an Formulierungen, die aus dem allgemeinen Marketing übernommen wurden. Hilfreich ist die Unterscheidung zwischen beschreibend und versprechend:

Unzulässig oder riskantZulässige Entsprechung
„Wir holen für Sie das Maximum heraus"„Wir prüfen systematisch, welche Gestaltungsmöglichkeiten in Ihrem Fall bestehen"
„Wir sichern Ihnen eine spürbare Steuerersparnis"„Typische Fragestellungen in dieser Situation: …"
„Die beste Kanzlei in Frankfurt"„Seit 2004 in Frankfurt, Schwerpunkt Handwerk und Gastronomie"
„Günstiger als klassische Kanzleien"„Honorar nach StBVV, Rahmen wird im Erstgespräch besprochen"
Erfolgsquoten, Rückerstattungsbeträge als Werbeaussageanonymisierte Fallbeschreibung ohne Zahlenversprechen

Die Regel dahinter ist einfach: Sachliche Information über Tätigkeit, Schwerpunkte, Qualifikation und Ablauf ist erlaubt – auch deutlich formuliert. Nicht erlaubt ist alles, was ein Ergebnis in Aussicht stellt oder Mitbewerber herabsetzt.

Zwei Details werden regelmäßig übersehen. Erstens: Mandantenstimmen sind heikel. Sie sind nicht per se verboten, dürfen aber keine Erfolgsversprechen transportieren und brauchen eine dokumentierte Einwilligung des Mandanten. Wer Zitate verwendet, sollte sie auf Zusammenarbeit und Erreichbarkeit beziehen, nicht auf Steuerergebnisse. Zweitens: Preisangaben. Da die StBVV den Rahmen vorgibt, sind Festpreise nur dort möglich, wo die Verordnung es zulässt; pauschale „ab"-Preise für klassische Vorbehaltsaufgaben führen schnell in die Irre. Sicherer ist ein transparent beschriebener Ablauf statt einer Zahl.

Die Pflichtseiten – und was auf jede gehört

SeiteMuss enthaltenTypischer Fehler
ImpressumAnbieterkennzeichnung nach § 5 DDG, Kammer, Berufsbezeichnung mit Verleihungsstaat, Berufsregelungen, HaftpflichtangabenVorlage aus dem Netz ohne Kammer- und Berufsrechtsangaben
Datenschutzerklärungalle tatsächlich eingesetzten Dienste, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechtebeschreibt Tools, die gar nicht mehr laufen – oder umgekehrt
KontaktErreichbarkeit, Anfahrt, klarer Hinweis auf den vertraulichen KanalFormular ohne Datenschutzhinweis
Teamechte Fotos, Funktion, QualifikationStockfotos, „unser Team" ohne Namen
Leistungenje Situation eine Seite, Ablauf beschriebeneine Sammelseite mit Aufzählung

Das Impressum ist dabei der Punkt, an dem wir bei Bestandsseiten am häufigsten nacharbeiten. Eine allgemeine Impressumsvorlage genügt für eine Kanzlei nicht: Es fehlen fast immer die zuständige Steuerberaterkammer, der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde, und der Verweis auf die berufsrechtlichen Regelungen. Das ist keine Formalie – es ist die Angabe, die einem Besucher überhaupt erst belegt, dass er es mit einem bestellten Berufsträger zu tun hat.

Vertrauen entsteht aus Konkretheit

Mandanten legen einer Kanzlei ihre vollständige wirtschaftliche Lage offen. Der Vertrauensvorschuss, den sie dafür brauchen, entsteht nicht durch ein aufwendiges Design, sondern durch überprüfbare Details:

  • Echte Fotos. Das Gebäude, der Empfang, die Personen, mit denen man später telefoniert. Ein Stockfoto von einem Konferenzraum in einem Glasturm wirkt in einer Kanzlei in einer hessischen Kleinstadt eher entlarvend als repräsentativ.
  • Namen und Zuständigkeiten. Wer bearbeitet die Lohnbuchhaltung, wer ist Ansprechpartner für Existenzgründer? Diese Information kostet nichts und beantwortet die häufigste stille Frage: „Mit wem rede ich eigentlich?"
  • Der Ablauf des Erstkontakts. Wie lange dauert das Erstgespräch, was soll man mitbringen, was kostet es, was passiert danach. Wer das beschreibt, senkt die Hemmschwelle spürbarer als jedes gestalterische Element.
  • Fachliche Beiträge. Ein knapper, korrekter Beitrag zu einer aktuellen Änderung im Steuerrecht belegt Kompetenz besser als jede Selbstbeschreibung – und wird auch von KI-Systemen als Quelle gelesen.
  • Anfahrt und Parken. Banal, aber bei Kanzleien mit Präsenzterminen einer der meistgeklickten Inhalte überhaupt.

Mandantenkommunikation: Das Kontaktformular ist nur der Anfang

Ein Standard-Kontaktformular reicht für eine Kanzlei-Website in der Praxis nicht aus, weil Mandanten es benutzen, um Unterlagen zu schicken. Steuerdaten gehören aber nicht in ein Formularfeld und erst recht nicht in einen unverschlüsselten E-Mail-Anhang.

Sinnvoll ist eine klare Zweiteilung: Das Formular auf der Website dient ausschließlich der Erstanfrage und fragt nur ab, was für eine Rückmeldung nötig ist – Name, Erreichbarkeit, kurze Beschreibung des Anliegens. Alles Weitere läuft über den geschützten Kanal, den die Kanzlei ohnehin einsetzt (Mandantenportal, DATEV-Anbindung, verschlüsselter Upload). Auf der Website steht dann ein Satz, der diesen Weg erklärt, statt dass Mandanten sich improvisierte Lösungen suchen.

Für das Formular selbst gelten drei Punkte, die wir bei jedem Projekt umsetzen: Datensparsamkeit (kein Geburtsdatum, keine Steuernummer, keine Umsatzangaben in der Erstanfrage), ein verständlicher Hinweis auf die Datenverarbeitung mit Verlinkung zur Datenschutzerklärung, sowie eine Übertragung ausschließlich über HTTPS. Wie sich das zusammen mit Cookie-Einwilligung und externen Diensten sauber aufsetzen lässt, haben wir in DSGVO-konforme Website ausführlicher beschrieben.

Ein praktischer Zusatz, der viel Telefonzeit spart: eine Online-Terminvereinbarung für das Erstgespräch. Sie nimmt der Anfrage die Hürde, funktioniert außerhalb der Bürozeiten und lässt sich so einstellen, dass nur bestimmte Zeitfenster buchbar sind. Wir richten das als Baustein unserer digitalen Services ein.

Gefunden werden: lokal und in KI-Antworten

Eine Kanzlei-Website hat zwei Sichtbarkeitsaufgaben, die getrennt bearbeitet werden müssen.

Lokal. Der größte Hebel ist das Google-Business-Profil: vollständige Angaben, korrekte Kategorien, echte Fotos, gepflegte Öffnungszeiten und – vor allem – Bewertungen. Bewertungen sind bei Kanzleien heikel, weil Mandanten ungern öffentlich über ihre Steuerangelegenheiten schreiben. Der gangbare Weg ist, nach Abschluss eines gut gelaufenen Projekts sachlich zu fragen und den Mandanten explizit darauf hinzuweisen, dass er über die Zusammenarbeit schreiben kann, ohne Details zu nennen. Wichtig ist außerdem, dass Name, Adresse und Telefonnummer auf Website, Profil und Verzeichnissen exakt identisch sind – Abweichungen kosten Sichtbarkeit.

In KI-Antworten. Ein wachsender Teil der Suche läuft über ChatGPT, Google AI Overviews und Perplexity. Diese Systeme empfehlen bevorzugt, was sie eindeutig verstehen und bestätigen können: klar zugeordnete Schwerpunkte, konsistente Firmendaten, beantwortete Fragen im Fließtext. Eine Kanzlei mit einer Seite je Mandantensituation und einem gepflegten FAQ-Bereich hat hier einen strukturellen Vorteil gegenüber einer Kanzlei mit einer einzigen Leistungsliste. Wie sich das prüfen lässt, steht in Wie messe ich, ob ich in ChatGPT & Perplexity auftauche; den laufenden Aufbau übernehmen wir in der SEO- & GEO-Betreuung.

Technik: Barrierefreiheit, Tempo, Aktualität

Drei technische Punkte entscheiden bei Kanzlei-Websites überdurchschnittlich stark mit:

Barrierefreiheit. Kanzleien beraten Mandanten aller Altersgruppen. Ausreichende Kontraste, gut lesbare Schriftgrößen, mit der Tastatur bedienbare Formulare und beschriftete Eingabefelder sind hier kein Sonderthema, sondern Grundbedingung dafür, dass ein 70-jähriger Mandant das Kontaktformular überhaupt ausfüllen kann. Für bestehende Seiten bieten wir dazu einen Prüfbericht mit priorisiertem Maßnahmenplan an.

Ladezeit und Mobilgeräte. Ein erheblicher Teil der Erstkontakte entsteht unterwegs auf dem Telefon. Wenn die Seite dort langsam oder unbedienbar ist, findet der Kontakt schlicht nicht statt. Welche Stellschrauben wirklich etwas bringen, steht in Website zu langsam? So verbessern Sie die Ladezeit.

Pflegbarkeit. Eine Kanzlei-Website veraltet an genau drei Stellen: Team (Personalwechsel), Rechtsstand (Gesetzesänderungen) und Öffnungszeiten. Wer keine Möglichkeit hat, diese Inhalte selbst zu ändern, hat in zwei Jahren eine Website, die falsche Angaben macht. Das ist bei einer Kanzlei gravierender als bei den meisten anderen Branchen.

Wie viele Seiten eine Kanzlei-Website braucht

Ein realistischer Aufbau für eine kleine bis mittlere Kanzlei umfasst Startseite, Leistungsseiten je Mandantensituation, Team, Karriere (weil Fachkräftemangel auch hier der Engpass ist), Kontakt sowie die rechtlichen Pflichtseiten. Ein Blog ist optional und lohnt sich nur, wenn er tatsächlich gepflegt wird – ein Beitrag aus dem Jahr 2022 als letzter Eintrag schadet mehr, als er nützt. Eine ausführlichere Herleitung dazu steht in Wie viele Seiten braucht eine Unternehmenswebsite.

Der häufigste Fehler ist nicht, zu wenige Seiten zu haben, sondern zu viele mit zu wenig Inhalt. Fünf gut geschriebene Seiten schlagen fünfzehn dünne – bei Mandanten wie bei Suchmaschinen.

Was wir in Kanzlei-Projekten anders machen

Aus unseren Projekten haben sich drei Prinzipien herausgeschält, die wir bei jeder Kanzlei-Website anwenden:

  1. Erst der Ablauf, dann das Design. Wir klären zuerst, wie eine Anfrage in der Kanzlei tatsächlich bearbeitet wird – wer sie liest, wie schnell geantwortet wird, welcher Kanal für Unterlagen genutzt wird. Die Website wird dann um diesen Ablauf gebaut, nicht umgekehrt.
  2. Rechtstexte gehören zum Projekt, nicht ans Ende. Impressum, Datenschutz und Formularhinweise werden mit aufgesetzt, statt nachgereicht. Bei einer Kanzlei ist das kein Detail, sondern Teil der Außenwirkung.
  3. Keine Abhängigkeit. Domain, Inhalte und Zugänge gehören der Kanzlei. Wer den Dienstleister wechseln will, muss das ohne Verhandlung tun können.

Wenn Sie eine bestehende Kanzlei-Website prüfen lassen oder eine neue planen: Eine Übersicht über unsere Arbeitsweise und die Pakete finden Sie unter Webdesign, die auf Kanzleien zugeschnittene Variante unter Webdesign für Steuerberater. Für eine erste Einschätzung genügt eine kurze Nachricht über das Kontaktformular – wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Relaunch lohnt oder ob gezielte Nacharbeit an der bestehenden Seite ausreicht.

FAQ: Webdesign

Welche Pflichtangaben gehören ins Impressum einer Steuerberater-Website?

Gemäß § 5 DDG müssen Name, Anschrift, E-Mail, zuständige Steuerberaterkammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie die berufsrechtlichen Regelungen (StBerG, DVStB, BOStB, StBVV) und Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung angegeben werden. Ein Verweis auf www.bstbk.de genügt für den Nachweis der Berufsordnung.

Darf ein Steuerberater auf seiner Website Werbung machen?

Informierende und sachliche Darstellung der eigenen Leistungen ist zulässig. Verboten ist berufswidrige Werbung gemäß § 57 Abs. 1 StBerG – also z. B. irreführende Erfolgsversprechen, Honorargarantien oder der direkte Vergleich mit Mitbewerbern.

Was muss bei Kontaktformularen auf einer Kanzlei-Website in puncto DSGVO beachtet werden?

Kontaktformulare dürfen nur die tatsächlich benötigten Felder abfragen (Datensparsamkeit), benötigen einen DSGVO-konformen Hinweis zur Datenverarbeitung und müssen über eine verschlüsselte Verbindung (SSL/TLS) übertragen werden. Einwilligungen müssen protokolliert werden.

Reicht ein Google-Business-Profil ohne eigene Website?

Nein. Ein Google-Profil ist sinnvoll, ersetzt aber keine eigene Website. Portale bieten keine individuellen Leistungsseiten, kein eigenes Design und keine Kontrolle über Inhalte. Die eigene Website bleibt das Fundament der Online-Sichtbarkeit.

Was kostet eine professionelle Kanzlei-Website bei Fly & Froth?

Die Webdesign-Pakete starten ab 499 € Festpreis für eine Einzelseite (Lieferung in 3–5 Werktagen, inklusive zwei Korrekturrunden); die mehrseitige Kanzlei-Website mit bis zu 5 Unterseiten und E-Mail-Einrichtung startet ab 790 € (7–14 Werktage). Domain & Hosting sind im ersten Jahr kostenlos. Eine laufende SEO-Betreuung ist ab 200 €/Monat erhältlich.

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