AGB Google Ads Betreuung
Stand: September 2026 · Bedingungen für die laufende Betreuung von Google-Ads-Kampagnen
Verarbeitet Fly & Froth im Rahmen der Betreuung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, wird vor der ersten Datenverarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Die Vorlage können Sie hier herunterladen:
AVV-Vorlage als PDF1. Vertragspartner
Fly & Froth Grafik- & Webdesign
Inhaber: Mehmet Genco
Röderweg 19, 61184 Karben
E-Mail: info@fly-froth.com
Telefon: +49 163 1474127
Vertragspartner auf Kundenseite ist die im Auftragsformular benannte natürliche oder juristische Person. Der Auftraggeber bestätigt, als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu handeln.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand ist der Aufbau und die laufende Betreuung von Google-Ads-Kampagnen im Umfang des gewählten Pakets (Ads Start oder Ads Wachstum). Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Paket und wird im Auftragsformular bestätigt; die aktuellen Pakete sind auf /google-ads-betreuung einsehbar.
Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Tätigkeit (Dienstvertrag), nicht einen bestimmten Erfolg. Nicht Vertragsgegenstand sind die Gestaltung von Landingpages, die Erstellung von Websites sowie die Betreuung anderer Werbeplattformen; solche Leistungen werden gesondert beauftragt und vergütet.
3. Google-Ads-Konto und Zugang
Das Konto gehört dem Kunden. Sämtliche Kampagnen, Anzeigen, Keywords und Conversion-Daten werden im Google-Ads-Konto des Kunden angelegt. Der Auftragnehmer erhält ausschließlich einen Verwaltungszugang (Zugriff über ein Verwaltungskonto/MCC oder eine Nutzereinladung).
Mit Vertragsende endet der Zugriff des Auftragnehmers. Konto, Kampagnenstruktur, Verlaufsdaten und Conversion-Historie verbleiben vollständig und ohne gesonderte Vergütung beim Kunden. Eine Übertragung, Löschung oder Sperrung von Kampagnen bei Vertragsende findet nicht statt.
Besteht noch kein Google-Ads-Konto, unterstützt der Auftragnehmer bei der Einrichtung. Inhaber des Kontos ist auch in diesem Fall ausschließlich der Kunde.
4. Werbebudget
Das Werbebudget zahlt der Kunde direkt an Google. Es wird über das Zahlungsmittel abgerechnet, das im Google-Ads-Konto des Kunden hinterlegt ist. Der Auftragnehmer verauslagt kein Werbebudget, stellt keines in Rechnung und erhält keine Provision, keinen Aufschlag und keine sonstige Beteiligung daran.
Das Werbebudget ist nicht Bestandteil der Vergütung nach § 5 und kommt zu dieser hinzu. Empfohlene Mindestbudgets: 500 € pro Monat im Paket Ads Start, 1.000 € pro Monat im Paket Ads Wachstum. Unterhalb dieser Beträge liefern Kampagnen erfahrungsgemäß zu wenige Daten für eine sinnvolle Optimierung.
Die Höhe des Tages- und Monatsbudgets legt der Kunde fest. Der Auftragnehmer setzt Budgetänderungen nur nach Abstimmung um. Für Kosten, die durch vom Kunden selbst vorgenommene Änderungen im Konto entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
5. Preise und Vergütung
Die monatliche Betreuungspauschale beträgt 390 € im Paket Ads Start und 690 € im Paket Ads Wachstum. Hinzu kommt eine einmalige Einrichtungsgebühr von 290 € sowie das Werbebudget nach § 4, das der Kunde unmittelbar an Google entrichtet.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung); die genannten Beträge sind Endpreise.
Gründungskonditionen: Für die ersten zwei Kunden der Leistung Google-Ads-Betreuung entfällt die einmalige Einrichtungsgebühr von 290 €. Im Gegenzug erklärt sich der Kunde bereit, eine ehrliche Rückmeldung zur Zusammenarbeit zu geben und der Nennung als Referenz zuzustimmen; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und keine Bedingung für die Leistungserbringung. Die monatliche Betreuungspauschale bleibt unverändert. Das Angebot endet, sobald zwei Kunden es in Anspruch genommen haben.
6. Zahlungsbedingungen
Die Einrichtungsgebühr ist mit Auftragsbestätigung fällig. Die Betreuungspauschale ist monatlich im Voraus zum 1. eines Monats fällig; Zahlung per SEPA-Lastschrift oder Banküberweisung. Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer die Betreuung aussetzen, bis offene Beträge ausgeglichen sind. Die Kampagnen laufen in diesem Fall unbetreut weiter oder werden auf Wunsch des Kunden pausiert.
7. Laufzeit und Kündigung
Keine Mindestlaufzeit. Der Vertrag läuft monatlich und kann von beiden Seiten jederzeit zum Monatsende in Textform (E-Mail oder WhatsApp genügt) gekündigt werden.
Hinweis ohne Bindungswirkung: Vor Ablauf von etwa drei Monaten liefert ein Konto in der Regel keine belastbare Datengrundlage. Eine frühere Kündigung ist zulässig, erlaubt aber meist keine Aussage über die Wirksamkeit der Maßnahmen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
8. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt bereit: Zugang zum Google-Ads-Konto, Zugriff auf die beworbene Website zur Einrichtung des Conversion-Trackings (Google Tag Manager bzw. Website-Backend), Angaben zu Leistungen, Zielgebiet und Ansprechpartnern sowie erforderliche Freigaben für Anzeigentexte und Bildmaterial.
Der Kunde stellt sicher, dass die beworbenen Angebote rechtmäßig sind und die erforderlichen Rechte an überlassenen Marken, Bildern und Texten bestehen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Einbindung von Tracking auf seiner Website verantwortlich (insbesondere Einwilligung nach TDDDG und DSGVO). Der Auftragnehmer weist auf erkennbare Mängel hin, schuldet aber keine Rechtsberatung.
9. Keine Erfolgsgarantie, Haftung
Keine Erfolgsgarantie: Reichweite, Klickpreise, Anfragen und Umsatz hängen von Wettbewerb, Saison, Suchverhalten, dem Angebot des Kunden sowie den Richtlinien und Algorithmen von Google ab. Eine bestimmte Anzahl Klicks oder Anfragen, eine Position, ein Kosten-Umsatz-Verhältnis (ROAS) oder ein sonstiger Erfolg wird ausdrücklich nicht zugesichert.
Plattformrisiken: Für Maßnahmen von Google – etwa Ablehnung von Anzeigen, Kontosperrungen oder Änderungen der Richtlinien und Abrechnungsmodalitäten – haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er sie nicht zu vertreten hat.
Haftungsbegrenzung: Der Auftragnehmer haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn sowie für verbrauchtes Werbebudget ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Betreuung verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden – insbesondere Conversion- und Nutzungsdaten aus dem Google-Ads-Konto, Zielgruppen- und Remarketing-Listen sowie Auswertungen aus Google Analytics, soweit vorhanden. Hierfür wird vor der ersten Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
Verantwortlicher im Sinne der DSGVO bleibt der Kunde. Google Ireland Limited bzw. Google LLC ist im Verhältnis zum Kunden eigenständig tätig; die Bedingungen von Google gelten unmittelbar zwischen Google und dem Kunden.
Weitere Informationen in der Datenschutzerklärung.
11. Kapazität
Der Auftragnehmer betreut aus Kapazitätsgründen höchstens 4 Kunden gleichzeitig in dieser Leistung. Ein Anspruch auf Abschluss eines Betreuungsvertrags besteht nicht; bei voller Auslastung wird dies vor Vertragsschluss mitgeteilt.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Vollkaufleute ist der Sitz des Auftragnehmers (Karben). Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
Diese Online-Fassung dient der Information. Maßgeblich für das Vertragsverhältnis ist die unterschriebene Auftragsbestätigung in Verbindung mit diesen Bedingungen und dem Auftragsverarbeitungsvertrag.






